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Trauermücken-EXSubstral Celaflor Trauermücken EX ist ein Gießmittel zur Bekämpfung von Trauermückenlarven bei Zierpflanzen.
Substral Celaflor Trauermücken EX ist ein Gießmittel zur Bekämpfung von Trauermückenlarven bei Zierpflanzen. Die Anwendung kann mit dem Gießvorgang kombiniert werden. Substral Celaflor Trauermücken EX enthält als Wirkstoff Azadirachtin A (in Form von Neem Azal), ein Extrakt aus den Samen des tropischen Neem-Baumes, der einen besonderen Wirkungsmechanismus besitzt. Schon wenige Stunden nach der Behandlung werden die Schädlinge inaktiviert und stellen ihre Nahrungsaufnahme ein. Der natürliche Vermehrungszyklus wird unterbrochen, die Schädlinge können sich nicht mehr entwickeln und sterben in der Folge nach einigen Tagen ab. Selbst wenn nach der Behandlung noch Schädlinge vorhanden sind, so richten sie keine weiteren Schäden an. Weitere von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Zur Bekämpfung von Trauermücken sowie saugenden, beißenden und blattminierenden Insekten und Kartoffelkäfern. Zur Verwendung im Zierpflanzenbau, Gemüsebau an Tomaten, Gemüsepaprika (Gewächshaus), Aubergine, Zucchini, Gurke und diversen Kürbissorten, Spinat und verwandten Arten, Kopfkohlarten und frischen Kräutern (außer Schnittlauch) sowie im Ackerbau an Kartoffel. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Vor Gebrauch ist die Packungsbeilage zu beachten!
Gebrauchsanleitung
Da der beste Behandlungserfolg erzielt wird, wenn die frühen lnsektenstadien (Larven) getroffen werden, sollte die Anwendung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen erfolgen. Einfach das Konzentrat mit der entsprechenden Menge Wasser verdünnen (siehe Anleitung im Beipackzettel) und die Erde damit gleichmäßig übergießen. Eine 7, 5ml Flasche Substral Celaflor Trauermücken EX reicht für 1, 5 Liter Wasser.Für eine erfolgreiche Behandlung gegen Trauermücken die Erde gut angießen und die Gießlösung gleichmäßig verteilen. Bei der Bekämpfung anderer Pflanzenschädlinge die Blattmasse mit der Spritzlösung vollständig benetzen und auch auf den Blattunterseiten verteilen. lmmer nur so viel Gießlösung oder Spritzbrühe ansetzen wie zur Behandlung notwendig ist und noch am selben Tag ausbringen. Keine Anwendung bei hoher Regenwahrscheinlichkeit, bei praller Sonne oder Temperaturen über 25°C. Empfindliche Oberflächen wie Böden, Möbel, Fenster etc. z.B. mit Zeitungspapier gegen Gieß- bzw. Sprühflecken schützen, ggf. Zimmerpflanzen zur Behandlung ins Freie, an einen geschützten, schattigen Ort stellen. Die Pflanzenverträglichkeit ist im Allgemeinen gut. Aufgrund wechselnder, jahreszeitabhängiger Kulturbedingungen und der vielen Pflanzenarten und -sorten, kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass es im Einzelfall, auch bei unempfindlichen Pflanzen, zu Schädigungen kommt. Gegebenenfalls zuvor die Empfindlichkeit an einzelnen Blättern prüfen. Empfehlung: Erwachsene Trauermücken mit Gelb-Stickern von Substral Naturen abfangen. Trauermücken EX bekämpft die schädigenden Larven im Substrat bzw. in der Erde.
zusätzliche Hinweise
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung. Hinweise zum Schutz der Umwelt: Vorsicht Pflanzenschutzmittel. Das Mittel wird bis zu der höchsten festgelegten Aufwandmenge als nicht bienengefährlich eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe), Typhlodromus pyri (Raubmilbe), Encarsia formosa (Erzwespe) sowie Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Amblyseius cucumeris (Raubmilbe), Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer), Chrysoperla carnea (Florfliege) sowie Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Im Freiland ist die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Pufferzone) einzuhalten. Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen), bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitshinweise: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden, Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-