Als Halter eines Wachhundes oder eines bissigen Hundes sollten Sie an jedem Grundstückseingang ein Warnschild anbringen, das auf die möglichen " Gefahren" hinweist. Wenn Sie dies nicht tun, werden Sie im Schadensfall in vollem Maße regresspflichtig gemacht. Warnschilder können dagegen eine Mitschuld des Geschädigten bedeuten. Deshalb unsere Empfehlung: Bringen Sie lieber ein Warnschild zu viel an als eines zu wenig!