Der Mechanismus des Marktes kann unter verschiedenen Umständen versagen. Bei öffentlichen Gütern etwa greift er nicht: Wer etwas ohne Gegenwert nutzen kann, sieht von der Bezahlung auch ab. Daher werden öffentliche Güter meist vom Staat bereitgestellt. Dabei handelt es sich um solche Güter, deren Nutzung für andere keinen Mangel hervorruft, wie etwa das Licht von Straßenlaternen. Ein Beispiel für ein Marktversagen können aber auch negative externe Effekte einer Produktion sein. Muss das jeweilige Unternehmen für die Beseitigung der bei der Produktion entstandenen negativen Effekte nicht aufkommen, kann es seine Produkte billig anbieten, sodass die Nachfrage steigt. Der Staat muss hier eingreifen: Das Unternehmen muss die Kosten für die Beseitigung selbst tragen und auf den Preis des Produktes aufschlagen.