Es gibt freiwillig und unfreiwillig Arbeitslose. Unfreiwillig Arbeitslose möchten gern in einem Beruf arbeiten, der ihren Fähigkeiten entspricht, aber finden teilweise keine passende Anstellung. § 16 des Sozialgesetzbuches definiert, dass arbeitslos ist, wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis ist, aber nach versicherungspflichtiger Arbeit sucht. Diese Arbeitslosen sind bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Es wird gezeigt, wie sich die Arbeitslosenquote berechnet: Als Rechengrundlage gelten alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Beamten, Geringverdiener, Ein-Euro-Jobber, Selbstständige und helfenden Familienangehörigen einerseits und alle Arbeitslosen andererseits. Die aber nicht registrierte oder gemeldete Arbeitslose nicht eingerechnet werden, ist die"e niemals ganz korrekt.