Die Geburtsstunde des Systems der sozialen Sicherung erlebte Deutschland unter Kaiser Wilhelm I. und Fürst Bismarck am Ende des 19. Jahrhunderts. Zunächst wurden die Kranken- und die Unfallversicherung eingeführt, dann die Altersversicherung, die heute Rentenversicherung heißt, die Arbeitslosenversicherung und 1994 die bislang letzte Versicherung, die Pflegeversicherung. Diese sozialen Versicherungen greifen bei existenzgefährdender Notlage. Der Film erklärt die Begriffe des Versicherungsprinzips, des Versorgungsprinzips für Menschen mit besonderen Diensten an der Gemeinschaft und des Fürsorgeprinzips. Sie sind die Gestaltungsprinzipien der sozialen Sicherheit. Auch die Wirkprinzipien werden vorgestellt: Dies sind das Äquivalenzprinzip, das Solidaritätsprinzip und das Subsidiaritätsprinzip.